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Mag. Renate Futterknecht
Musikvereinsplatz 1, 1010 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 505 8681 | Fax: +43 1 505 9409 | office@musikverein.at
Rechtsform: Verein
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Empfängername: Gesellschaft der Musikfreunde in Wien
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Mag. Renate Futterknecht
(Adresse siehe oben)
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2. Datenverarbeitung von Personen
Wir verarbeiten jene Daten, die uns verschiedenste Personen durch eigene Angaben, etwa im Rahmen einer E-Mail, telefonisch oder durch das Ausfüllen eines Formulars auf unserer Website, zur Anbahnung und zum Abschluss eines Vertrages oder einer Geschäftsbeziehung zur Verfügung stellen.
Datenverarbeitung nach Art. 14 DSGVO
Darüber hinaus verarbeiten wir Daten von Personen, die Teil eines Vertragsverhältnisses sein können, welche wir im Rahmen von Auskünften Dritter zulässigerweise erhalten haben (Veranstalter geben uns die Namen von Teilnehmer:innen bekannt, Unternehmen übermitteln uns Daten ihrer Mitarbeiter:innen, etc.).
Betroffene Personen
Von Kunde:innen, Mitgliedern und Gästen von Veranstaltungen verarbeiten wir – wenn erforderlich – folgende Daten: Titel, Name des:der Kund:in, Namen der Ansprechperson bei Firmenkund:innen, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Adresse, Zahlungsdaten.
Von Lieferant:innen und Fremdveranstalter:innen verarbeiten wir folgende Daten: Firma, Titel und Namen der Ansprechpersonen, berufliche Adressdaten und Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Vertragsdaten. Von Kunstschaffenden verarbeiten wir Namen und Bilddaten.
Weitergabe von Daten
Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Vertragserfüllung oder aus gesetzlichen Vorschriften heraus erforderlich ist.
Aufbewahrung/Löschung von Daten
Die Daten werden von uns gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich/erlaubt ist, bzw. gesetzliche, wie z.B. gesetzliche Aufbewahrungspflichten abgelaufen sind. Sollte die Grundlage der Verarbeitung eine Einwilligung darstellen, schränken wir die Verarbeitung ein oder löschen die Daten bei Widerruf der Einwilligung – außer es sprechen gesetzliche Vorschriften dagegen.
Kontaktaufnahme per E-Mail zu Informationszwecken
Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
Veröffentlichung der Namen von Urheber:innen
Wir sind gesetzlich verpflichtet Namen von Urheber:innen von Bilddaten (Fotos oder Videos) bei jeder Veröffentlichung von Bilddaten bekannt zu geben. Die Löschung dieser personenbezogenen Daten erfolgt durch uns automatisch, sobald wir die Nutzung der Bilddaten einstellen oder aufgrund eines Löschansuchens einer betroffenen Person.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind:
- die Vertragsanbahnung und -erfüllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (wie beispielsweise Ticketverkauf).
- gesetzliche Verpflichtungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, (beispielsweise gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, Veröffentlichungsverpflichtungen gemäß Urheberrechtsgesetz).
- berechtigte Interessen unseres Unternehmens iSv Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (beispielsweise Einsatz von Software, Beantwortung von E-Mails)
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei Einholung von Einwilligungen (beispielsweise bei der Verarbeitung von Bilddaten oder für Werbezwecke).
3. Datenverarbeitung im Rahmen des Ticketverkaufs
Wenn Sie bei uns per Telefon oder per E-Mail Karten bestellen, verarbeiten wir zum Zwecke der Vertragserfüllung folgende Daten: Name, E-Mailadresse, Adressdaten und Zahlungsdaten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
Ticketverkauf über den Ticketshop
Wenn Sie über den Ticketshop Karten für Veranstaltungen und Führungen kaufen, verarbeiten wir folgende Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Zahlungsdaten, Vertragsdaten. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
4. Kontaktformular Sonderführungen
Für die Anmeldung zu Sonderführungen verwenden wir Google Forms. Wir haben einen Vertrag mit Google Ireland Limited („Google“), eine nach irischem Recht eingetragene und betriebene Gesellschaft (Registernummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland abgeschlossen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Daten aus Europa in die USA übermittelt werden, worauf wir als Unternehmen allerdings keinen Einfluss haben.
Datenverarbeitung in den USA
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die Nutzung unseres Formulars personenbezogene Daten in die USA übermittelt werden. Die DSGVO setzt für eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation sogenannte geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO voraus. Solche liegen für die USA nicht vor.
Eventuelle Risiken, die sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Informationen aktuell für Sie als Betroffenen nicht ausschließen lassen, sind insbesondere:
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- Sie können Ihre Auskunftsrechte gegenüber dem jeweiligen Dienstleister möglicherweise nicht nachhaltig geltend machen bzw. durchsetzen.
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Mit Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung von Daten über Google Forms willigen Sie explizit in die Datenübermittlung in die USA ein. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 6 Abs 1 lit b DSGVO (Vertragsanbahnung)
6. Datenverarbeitung bei Besuch unserer Website
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- Datum und Uhrzeit der Anfrage
- Zeitzonendifferenz zur Coordinated Universal Time (UTC)
- Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
- Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode
- Website, von der die Anforderung kommt
- Browser
- Betriebssystem und dessen Oberfläche
- Sprache und Version der Browsersoftware.
Eine Zusammenführung dieser Daten mit personenbezogenen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden, und die Daten– sollte es einen Hackangriff gegeben haben – an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Eine darüberhinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Cookies
Bei der Nutzung unserer Website werden Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte dem von Ihnen verwendeten Browser zugeordnet gespeichert werden und durch welche der Stelle, die das Cookie setzt (hier durch uns oder Drittanbieter), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Durch das Cookie können Sie beim Besuch der Website wiedererkannt werden, ohne dass Daten, die Sie bereits zuvor eingegeben haben, nochmals eingegeben werden müssen. Die in den Cookies enthaltenen Informationen werden z.B. verwendet, um festzustellen, ob Sie eingeloggt sind, oder welche Daten Sie bereits eingegeben haben, oder um Sie als Nutzer:in wiederzuerkennen, wenn eine Verbindung zwischen unserem Web-Server und Ihrem Browser hergestellt wird.
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Google Gstatic
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8. Ihre Rechte
- Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Beschwerderecht an die österreichische Datenschutzbehörde, Barichgasse 40 – 42, 1030 Wien, Telefon: +43 1 52 152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Sollten Sie der Auffassung sein, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten gegen österreichisches oder europäisches Datenschutzrecht verstoßen und dadurch Ihre Rechte verletzt haben, ersuchen wir Sie mit uns in Kontakt zu treten, um allfällige Fragen aufklären zu können.
Richten Sie dazu Ihre Anfragen und Anliegen bitte per E-Mail an office@musikverein.at oder kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten.
9. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fremdveranstaltungen
Öffnungszeiten der Konzertkassa
* Zwischen 18.00 Uhr und dem Konzertbeginn sind wir um den bestmöglichen Service betreffend die aktuellen Konzerte bemüht. Daher stehen wir insbesondere für Kommissionsgeschäfte und Abonnementzahlungen gerne von 9.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
Telefon: +43 1 505 81 90 (Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr)
Fax: +43 1 505 81 90 94
tickets@musikverein.at
Von 1. Juli bis 31. August ist die Konzertkassa von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 12.00 Uhr geöffnet. Telefonisch ist die Konzertkassa zwischen 09.00 und 13.00 Uhr erreichbar. Am Samstag, Sonn- und Feiertagen bleibt im Juli und August die Konzertkassa geschlossen.
Kartenvorverkauf
Eine U30-Registrierung berechtigt zum Kauf einer Karte aus dem dafür vorgesehenen Kontingent bis zum Tag des 30. Geburtstages. Findet die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt statt, darf diese Karte dennoch in Anspruch genommen werden.
Kartenbestellung über Internet, E-Mail, Fax oder Telefon
Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
- VISA, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express
- Online-Banküberweisungen: Bank Austria, Erste Bank und Sparkassen, Hypo, Raiffeisen, BAWAG P.S.K, Volksbank, giropay
- Sepa Lastschrift
Kartentausch und Stornos, Rücktrittsrecht, Kartenverkauf
Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) besteht kein Rücktrittsrecht hinsichtlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist. Gemäß § 4 Abs 1 Z 11 FAGG werden hiermit Käufer:innen über das Nichtbestehen eines Rücktrittsrechts nach § 18 FAGG informiert.
Übliche Änderungen, wie etwa der Besetzung, des Termins oder Programms sowie Bühnenumbauten, sind der Gesellschaft der Musikfreunde im zumutbaren Umfang vorbehalten und berechtigen Kund:innen nicht zur Rückgabe der Eintrittskarten oder zur Preisminderung.
Der Verkauf von Eintrittskarten im Gebäude der Gesellschaft der Musikfreunde ist nur mit Genehmigung des:r Veranstalter:in erlaubt.
Mitglieder und Abonnent:innen haben die Möglichkeit, ihre Abonnementkarten zum kommissionsweisen Verkauf (gegen eine Gebühr von 10% bei Abonnenten; gebührenfrei für Mitglieder bei den ersten beiden Abonnementkarten pro Zyklus) an der Konzertkassa zu deponieren.
Einzelkarten (d.h. nicht im Rahmen eines Abonnements erworbene Karten) können, im Ermessen der Konzertkassa hinsichtlich der Nachfrage, gegen eine Gebühr von 20% des Kartenpreises in Kommission gegeben werden.
Der aus dem Kommissionsverkauf resultierende Geldbetrag (Kommissionsgeld) kann von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 18.00 Uhr sowie am Samstag zwischen 09.00 und 13.00 Uhr an der Konzertkassa gegen Vorlage des Kommissionsscheins behoben werden. Außerhalb dieser Zeiten – speziell direkt vor den Konzerten – ist keine Auszahlung möglich.
Rollstuhlplätze
Einlass
Kindern unter fünf Jahren ist der Zutritt zu den Veranstaltungen auch in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder sonstigen Erwachsenen nicht gestattet. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, für welche eine andere Altersgrenze für den Zutritt gesondert angekündigt wird.
Zu spät kommende Besucher:innen dürfen nach Beginn der Vorstellung den Konzertsaal nicht selbständig betreten. Der Einlass während einer Satzpause ist nicht möglich. Ein Einlass kann allenfalls nur während einer anhaltenden Unterbrechung oder in der Konzertpause – jedenfalls aber nur bei Gewährung durch eine Aufsichtsperson – erfolgen. Dies gilt auch für Plätze in den Parterre- und Balkonlogen sowie für Besucher:innen des Stehplatzes.
Print@home-Tickets sind ganzseitig auf weißem Papier im A4-Format auszudrucken und vor Verschmutzungen oder Beschädigungen zu schützen. Der Bar- und QR-Code müssen gut lesbar sein. Das Ausweisen als Käufer:in des Tickets ist für den Zutritt nicht relevant.
Das Ticket wird nach dem ersten Zutritt durch das Einlesen des Codes entwertet. Inhabern weiterer Ausdrucke oder Kopien wird der Zutritt verwehrt, es sei denn die Entwertung des Tickets ist unberechtigterweise aus Umständen erfolgt, die der Gesellschaft der Musikfreunde oder, im Falle einer Fremdveranstaltung, dem:der Veranstalter:in zuzurechnen sind oder das Ticket wurde fälschlicherweise von der Gesellschaft der Musikfreunde, dem:der Veranstalter:in oder von diesen zum Ticketversand berechtigten Dritten mehrmals mit gleicher Kennung versendet.
Mit „U30“ gekennzeichnete Karten können ausschließlich von Personen in Anspruch genommen werden, die für die laufende Saison eine gültige U30-Registrierung haben. Pro Person und Konzert kann maximal eine Karte zum U30-Preis erworben werden, ausgenommen „Bring-a-Friend"-Aktionen.
Garderoben
An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Wertgegenstände, die sich in oder an einem hinterlegten Kleidungsstück, einer abgegebenen Tasche oder sonstigen Gegenstand befinden, werden nicht vom Verwahrungsvertrag erfasst.
Für an der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Gesellschaft der Musikfreunde hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Aufnahmen, insbesondere Ton-, Bild- und/oder Filmaufnahmen
An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Wertgegenstände, die sich in oder an einem hinterlegten Kleidungsstück, einer abgegebenen Tasche oder sonstigen Gegenstand befinden, werden nicht vom Verwahrungsvertrag erfasst.
Für an der Garderobe abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände sowie für nicht an den Garderoben abgegebene Kleidungsstücke und andere Gegenstände wird keine Haftung übernommen, es sei denn die Gesellschaft der Musikfreunde hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Mobiltelefone
Rauchen
Haftung
Außergerichtliche Streitbeilegung
Wien, 1.April 2024
Hausordnung
Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung inklusive Auf- und Abbauzeiten.
Die genannte Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten Gebäude, Räume, Einrichtungen und Freiflächen.
Gemäß § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Haus- oder Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus- oder Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
Zusätzlich gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche unter www.musikverein.at abrufbar sind.
Zutritt & Verweis
Der Sicherheitsdienst/die Aufsichtspersonen/das Ordnungspersonal/der Veranstalter (im Folgenden: befugte Personen) sind berechtigt, Personen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören könnten (dies umfasst auch z.B. die Belästigung anderer Konzertbesucher bzw. ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum, sonstiger Beeinträchtigungen, auffälligen Verhaltens oder des Mitführens von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern bzw sie daran zu hindern und des Gebäudes zu verweisen. Dies gilt auch für Personen, die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern. Die genannten Personen sind berechtigt, derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Die Geltendmachung des Hausrechts bleibt vorbehalten.
Zu spät kommende Besucher dürfen nach Beginn der Vorstellung den Konzertsaal nicht selbständig betreten. Der Einlass während einer Satzpause ist nicht möglich. Ein Einlass kann allenfalls nur während einer anhaltenden Unterbrechung oder in der Konzertpause – jedenfalls aber nur bei Gewährung durch eine Aufsichtsperson – erfolgen. Dies gilt auch für Plätze in den Parterre- und Balkonlogen sowie für Besucher des Stehplatzes.
Abhängig von der Art und dem Programm der Veranstaltungen behält sich die Gesellschaft der Musikfreunde in Wien vor, das Zutrittsalter für Besucher für ausgewählte Veranstaltungen altersgerecht festzulegen. Im Übrigen gilt vollinhaltlich das Wiener Jugendschutzgesetz.
Es darf höchstens nur eine solche Eintrittskartenanzahl aufgelegt werden, die der behördlich genehmigten Teilnehmerhöchstzahl entspricht. Erreicht die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer diese Höchstzahl, so ist der Zutritt weiterer Personen in geeigneter Weise zu verhindern.
Für Rollstuhlfahrer und deren Begleitpersonen sind eigens für sie geeignete Sitzplätze vorgesehen. Karten für diese Sitzplätze müssen beim Kauf bis einen Werktag vor der Veranstaltung als solche verlangt werden. Der Eingang für Rollstuhlfahrer befindet sich beim Haupteingang. Eine Rampe auf der rechten Seite ermöglicht den barrierefreien Zugang.
Tiere dürfen in den Saal nicht mitgenommen werden. Davon sind Blindenführ- und Partnerhunde für die Begleitung von behinderten Personen ausgenommen, sofern sie angeschirrt und angeleint sind und einen Beißkorb tragen.
Besucher dürfen nur die für die Zuschauer bestimmten Räume und Flächen betreten. Insbesondere ist während einer Veranstaltung Zuschauern und anderen betriebsfremden Personen der Zutritt zu den in erkennbarer Weise nicht für sie bestimmten Räumen und Flächen (z. B. Bühne, Magazine, Umkleideräume) verboten. Der Bühnenbereich darf dabei vor, während und nach der Veranstaltung nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters betreten werden.
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen, die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.
Verboten sind insbesondere:
Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
Laserpointer;
Große bzw. sperrige Gegenstände wie große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer;
rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial.
Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem Sicherheitsdienst/den Aufsichtspersonen/dem Ordnungspersonal/dem Veranstalter und den Organen der Stadt Wien sowie der Landespolizeidirektion Wien.
Nach Veranstaltungsende haben alle Besucher die Veranstaltungsstätte schnellst möglich zu verlassen.
Garderobe, Speisen und Getränke
An der Garderobe dürfen nur Kleidungsstücke und andere Gegenstände abgegeben werden, die üblicherweise im Rahmen eines Konzertbesuchs mitgebracht werden. Im Streitfall darüber entscheiden endgültig die Aufsichtspersonen. Tiere dürfen unter keinen Umständen abgegeben werden.
Speisen und Getränke dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden, sondern nur an Buffets in der Veranstaltungsstätte erworben werden. Diese dürfen nur in dafür vorgesehenen Räumen und insbesondere keinesfalls in Veranstaltungssälen zu sich genommen werden.
Von diesem Verbot ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen die Mitnahme von Gläsern, Getränken und Speisen ausdrücklich erlaubt bzw. vorgesehen ist.
Verhalten des Publikums
Das Rauchen sowie das Anzünden von Zigarren, Zigaretten, auch E-Zigaretten, das Dampfen von Tabakerzeugnissen und dergleichen sind im gesamten Haus verboten. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind ausschließlich in den in der Veranstaltungsstätte stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
Die Verwendung von Mobiltelefonen und anderen mobilen elektronischen Geräten (Tablets, Laptops, Foto- und Videokameras, Gameboys etc.) ist betriebsfremden Personen während der Vorstellung (d.h. insbesondere während des laufenden Konzerts, in Satzpausen etc.) untersagt.
Unbefugte dürfen technische Einrichtungen, wie u.a. Beleuchtungseinrichtungen weder berühren noch bedienen.
Fluchtwege und Notausgänge sind ausschließlich im Gefahrenfall, ggf. nach den Anweisungen der befugten Personen, zu benutzen.
Sicherheit
Gegenstände, die gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte oder den Bereich um die Veranstaltungsstätte gebracht oder dort abgelegt werden.
Besucher und Teilnehmer sind verpflichtet, persönliche Wahrnehmungen über Gefahren einer befugten Person mitzuteilen.
Der Veranstalter (Mieter) ist nicht verpflichtet, sicherheitspolizeiliche Maßnahmen zu treffen. Dies insbesondere dann, wenn solche Maßnahmen von sicherheitspolizeilichen Behörden – aufgrund deren eigener Einschätzung der Gefahrenlage und trotz Mitteilung über mögliche Gefahren durch den Veranstalter oder trotz Ansuchens durch den Veranstalter – nicht gesetzt werden.
Durchsetzung von Vorschriften und der Hausordnung
Bei Verstößen gegen Anweisungen befugter Personen ist die betreffende Person aus der Veranstaltungsstätte zu verweisen und bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung ein generelles Hausverbot zu erteilen. Ein Ersatz gelöster Eintrittskarten oder von Abonnements findet nicht statt.
Die Nichtbefolgung einer behördlichen Wegweisung ist gemäß § 43 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 strafbar.
Erlässt der Mieter (Veranstalter) eine eigene Hausordnung, so muss diese sich jedenfalls an diese HausO des MV halten und ist vor ihrer Veröffentlichung bzw Genehmigungseinreichung an die Behörde mit dem MV abzustimmen. Die Hausordnung des MV ist jedenfalls auf die Vertragspartner des Mieters (Veranstalters) vertraglich zu überbinden. Daher sind jegliche Verhaltensanweisungen seitens des MV während der Mietdauer (Veranstaltung) für alle vor Ort Anwesenden rechtsverbindlich und sind unverzüglich zu befolgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass der Veranstalter Anweisungen, die er vom Betreiber erhält, unverzüglich an seine Vertragspartner (Teilnehmer) weitergibt.
Angaben über die Räumlichkeiten
Vor Einlass der Besucher müssen die vorgeschriebene Notbeleuchtung und ein ausreichender Teil der Hauptbeleuchtung sowie die Notstromakkus für die Zusatzbeleuchtung in Betrieb gesetzt sein. Die Beleuchtung, einschließlich der Not- und Zusatzbeleuchtung, darf erst außer Betrieb gesetzt werden, wenn die Zuschauer das Haus verlassen haben.
Brand und sonstige Gefahrenfälle
In einem solchen Fall haben die Mitarbeiter des Vermieters bzw. Veranstalters alle Ausgänge zu öffnen und die Besucher zu möglichst ruhigem, geordnetem und schnellem Verlassen des Hauses bei Benützung sämtlicher Ausgänge aufzufordern und anzuleiten sowie im Bedarfsfall Gänge und Stiegen zu lüften.
Bei einer Evakuierung des Hauses werden zu diesem Zeitpunkt keine Garderobenstücke zurückgegeben.
Die Letztentscheidung über krisenrelevante Maßnahmen wie Räumung, Evakuierung, Abbruch etc. kommt im Zweifel im Rahmen allfälliger behördlicher Anordnungen und des angewendeten Standes der Technik immer der Gesellschaft der Musikfreunde (Vermieter) zu, die, sofern möglich, das Einvernehmen mit dem Veranstalter herstellt. Seitens des Vermieters (Gesellschaft der Musikfreunde) verantwortliche Ansprechpersonen sind grundsätzlich der Direktionsdienst und der Oberbilleteur.
Dem MV steht es frei, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden allgemein oder situationsbedingt eine Einsatzleitung oder einen Krisenstab einzurichten, wobei der Mieter (Veranstalter) entsprechend eingebunden wird. In solchen Gremien kommt dem Betreiber – abgesehen von den Behördenvertretern – der Vorsitz und das Letztentscheidungsrecht zu.
Vorstehende Regelungen gelten auch im Falle mehrerer zeitgleich stattfindenden Veranstaltungen (Vermietungen).
Aufgaben und Verhalten der Mitarbeiter:innen des Veranstalters
Die für den Verkehr mit den Besuchern bestimmten Mitarbeiter haben Dienstkleidung (beispielsweise Logo des Musikvereins an der Dienstkleidung, oder Dienstabzeichen oder Armbinden) zu tragen. Sie müssen sich gegenüber den Besuchern höflich benehmen, allen vorkommenden Anständen entgegentreten und bei Streitigkeiten vermittelnd einwirken.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, durch tatkräftiges und zielbewusstes Eingreifen für eine geordnete Entleerung der Säle Sorge zu tragen. Der letzte Mitarbeiter darf sich erst entfernen, wenn kein Besucher mehr im Haus anwesend ist. Mitarbeiter des Veranstalters sind nach angemessener Zeit nach Schluss der Veranstaltung berechtigt, betriebsfremde Personen aufzufordern, das Haus zu verlassen.
Den von den behördlichen Überwachungsorganen in Ausübung ihres Dienstes getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die von den behördlichen Überwachungsorganen an die Mitarbeiter gerichteten Fragen, die den Betrieb betreffen, sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Diesen Überwachungsorganen ist für dienstliche Zwecke auch die Benützung eines Telefones zu gestatten.
Beschwerden der Besucher über den Betrieb, wahrgenommene Gebrechen und Schäden haben die Mitarbeiter der Intendanz zur Kenntnis zu bringen.
Von den Mitarbeitern gefundene oder ihnen als Funde übergebene Gegenstände sind an der Garderobe bzw. nach Schluss der Veranstaltung beim Fundbüro abzugeben. Bei der nach Schluss der Veranstaltungen vorzunehmenden Durchsuchung des Betriebes ist insbesondere auf verlorene oder zurückgelassene Gegenstände zu achten.
Ausstattung
Der Aufenthalt auf Bühnen ist den dort Beschäftigten nur so lange gestattet, als dies unbedingt notwendig ist.
Teppiche, Bodenbespannungen, Spiegel und Bilder sind unverrückbar zu befestigen.
Sämtliche Ausgangstüren und Tore sind vom Einlass der Besucher bis nach Entleerung der Räume in Fluchtrichtung unversperrt zu halten. Unmittelbar vor Schluss der Veranstaltung sind die Zuschauerraumtüren zu öffnen.
Wenn im Hause gewerbliche Arbeiten vorgenommen werden, ist für eine angemessene Überwachung Sorge zu tragen.
Das Hantieren mit offenem Feuer ist im gesamten Veranstaltungsgebäude untersagt. Petroleum, Spiritus und andere leicht brennbare Flüssigkeiten sowie feuergefährliche Gegenstände dürfen weder verwahrt noch verwendet werden. Ausnahmen gelten nur hinsichtlich Arzt- und Schminkräumen. Dabei ist der Stand der Technik einzuhalten, wie insbesondere die OIB-Richtlinie 2.1.
Auf Bühnen und Podien, in Umkleideräumen sowie in allen den Besuchern zugänglichen Räumen müssen die Einrichtungsgegenstände (Möbel, Vorhänge usw.) entsprechend schwer entflammbar bzw. flammensicher imprägniert sein. Szenische Behelfe (Dekorationen, Vorhänge, Versatzstücke, usw.) und zur Ausschmückung von Räumen verwendete Materialien (Blumendekorationen, Girlanden, wachsgetränkte Blumen usw.) dürfen mit Ausnahme von Möbeln, Requisiten, Teppichen sowie Fenster- und Türvorhängen nur aus nicht brennbaren oder schwer entflammbar gemachten (flammensicher imprägnierten) Stoffen bestehen. Dabei sind die Bestimmungen über die „Einrichtungen zur Brandbekämpfung“ der Veranstaltungsstättenrichtlinie der MA 36 umzusetzen.
Während der Dauer einer Veranstaltung im Großen Saal muss ab einer Belegung von mehr als 500 Besuchern die Anwesenheit mindestens eines Inspektionsarztes (iSd § 30 Abs 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020) gewährleistet sein. Die für eine ausreichende Erste-Hilfe-Versorgung der Veranstaltungsteilnehmer erforderliche medizinische Ausstattung ist jedenfalls sicherzustellen.
Die für eine ausreichende Erste-Hilfe-Versorgung der Veranstaltungsteilnehmer erforderliche medizinische Ausstattung ist jedenfalls sichergestellt.
Für die Erste-Hilfe-Leistung muss eine medizinische Grundausstattung in gutem und hygienisch einwandfreiem Zustand bereitgehalten werden. Diese medizinische Grundausstattung muss mindestens einen Verbandskasten Type 2 gemäß ÖNORM Z 1020 oder eine gleichwertige Ausstattung umfassen.
Für Amtshandlungen der behördlichen Aufsichtsorgane und für Zwecke der ärztlichen Hilfe sind eigene Räume (Inspektionszimmer)
Die Intendanz
Eignungsfeststellung auf Grund des Wiener Theatergesetzes i. d. Fassung von 1930 Nr.: MA38-2863/46, ausgestellt am 21.11.1946, und Folgebescheide.
ANGABE DER ERREICHBARKEIT DES VERANSTALTERS BZW. DER VERANSTALTERIN ODER DEREN BEAUFTRAGTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG:
Veranstalter/in: Telefonnummer:
Portier: +43 1 505 86 81-35
Oberbilleteur: +43 1 505 86 81-554
Unterschiedlich (Diensthabende) Verantwortliche
Dr. Stephan Pauly: +43 1 505 86 81-20
Mag. Renate Futterknecht: +43 1 505 86 81-528
Benedikt Müller: +43 1 505 86 81-128
Rhian Maedel: +43 1 505 86 81-575
Klaus Krenn: +43 1 505 86 81-23
Alessandra Dämon: +43 1 505 86 81-21
Martina Montanari: +43 1 505 86 81-189
Karin Frey: +43 1 505 86 81-527
Robin Prischink: +43 1 505 86 81-29
Nicola Kahlig: +43 1 505 86 81-126
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Spielpläne & Broschüren
Musikfreunde Magazin
Saalpläne
Je nach Art der Veranstaltung gelangen unterschiedliche Kategorieeinteilungen zur Anwendung. Einfluss auf diese Einteilung hat beispielsweise, ob ein einzelner Solist oder ein großes Orchester auftritt.
- Großer Saal (PDF)
- Brahms-Saal (PDF)
- Gläserner Saal / Magna Auditorium (PDF) (ebenerdiges Parterre)
- Gläserner Saal / Magna Auditorium (PDF) (ansteigende Reihen im Parterre)
- Metallener Saal (PDF)
Saalpläne mit Einteilung in Kategorien
Grosser Saal
Brahms-Saal
Gläserner Saal / Magna Auditorium
Nachhaltigkeit
Der Musikverein verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, Kultur, Natur und Gesellschaft in Einklang zu bringen.
Als Kulturinstitution, die im Zentrum der Gesellschaft steht, sehen wir es als unsere Verantwortung, aktiv einen Beitrag zu sozialer Nachhaltigkeit zu leisten, um eine gesunde und lebenswerte Zukunft für alle zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Mitarbeiter:innen ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld vorfinden, das von Respekt, Fairness und Gleichberechtigung geprägt ist und in dem sich alle frei von Belästigungen und Diskriminierung fühlen können. Wir streben aktiv an, die Rechte aller Menschen zu respektieren und zu schützen – sowohl innerhalb unserer Institution und unseres Konzertbetriebs als auch in der Gesellschaft.

Ökologische Verantwortung
Wir sind bestrebt, einen Beitrag zur Schonung der Ressourcen unseres Planeten zu leisten. Daher haben wir wichtige Schritte gesetzt, wie zum Beispiel:
Erneuerbare Energien
Wir beziehen zu 100% Ökostrom und tragen dadurch zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
Effiziente Beleuchtung
Die Beleuchtungssysteme in unseren Veranstaltungssälen, Backstagebereichen und Büroräumlichkeiten werden laufend auf energiesparende LED-Technologie umgestellt. Unsere LED-Außenbeleuchtung orientiert sich automatisch am Tageslicht.
Optimierung von Heizungs- und Kühlsystemen
Unser Wärmebedarf wird durch Fernwärme, durch eine Wärmepumpe sowie durch Wärmerückgewinnung von der Kältemaschine gedeckt. Um darüber hinausgehend den Energieverbrauch zu minimieren, setzen wir moderne, energieeffiziente Technologien ein und achten auf regelmäßige Überprüfung und Wartung.
Mobilität und Transport
Förderung nachhaltiger Anreise
Wir empfehlen auf unserer Website unseren Besucher:innen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Unsere zentrale Lage macht uns gut erreichbar, und wir bieten zusätzlich Fahrradabstellplätze direkt vor dem Musikvereinsgebäude.
Ökologische Dienstreisen
Unsere Mitarbeiter:innen reisen bevorzugt mit der Bahn, und wir verzichten auf Kurzstreckenflüge, wo immer möglich.
Management und Kommunikation
Besucher:innen einladen
Nachhaltigkeit betrifft uns alle. Wir sensibilisieren unser Publikum für umweltfreundliches Verhalten über unsere Website, indem wir über die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, das Nächtigen in umweltzertifizierten Partner-Hotels und die Mülltrennung in unserem Gebäude informieren.
Mitarbeiter:innen schulen
Interne Schulungen und Workshops fördern das Bewusstsein der Mitarbeiter:innen für ökologische Verantwortung. Wir ermutigen, sorgsam und sparsam mit Ressourcen umzugehen – mit Wasser, Verpackungen, Büromaterial und Energie.
Dienstleister:innen und Lieferant:innen
Gemeinsam mit unseren Geschäftspartner:innen entwickeln wir Lösungen, um Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette zu fördern.
Kooperationen mit umweltzertifizierten Partner:innen
Unser Pächter im Zusammenhang mit dem Catering für unser gesamtes Haus ist Träger des österreichischen Umweltzeichens. Auch unsere Druckerei und die Hotels, mit denen wir eng zusammenarbeiten, sind mit dem Österreichischen Umweltzeichen zertifiziert und teilen unsere hohen Nachhaltigkeitsstandards.
Abfallmanagement und Recycling
Vermeidung von Abfall
Als Konzertbetrieb verfügen wir über kein nennenswertes Abfallaufkommen. Wir sind uns bewusst, dass wir dennoch Ressourcen verbrauchen. So reduzieren beispielsweise E-Tickets den Papierverbrauch und wir sensibilisieren unsere Mitarbeiter:innen, Leitungswasser dem Wasser aus (Mehrweg-)Gebinden vorzuziehen.
Abfalltrennung und Recycling
Wir haben ein umfassendes Mülltrennsystem im gesamten Gebäude und unsere Mitarbeiter:innen sind geschult, sich umweltfreundlich zu verhalten und Abfälle getrennt zu entsorgen, sodass diese von den jeweiligen Abfallbehandlungseinrichtungen gut verwertet werden können.
Reduktion von Einwegprodukten
Bei unseren Veranstaltungen kommen nachhaltige Alternativen wie Mehrweggeschirr und -gebinde zum Einsatz. Den Mitarbeiter:innen steht Mehrweggeschirr zur Verfügung.
Reduktionen beim Einkauf
Regionale Lieferanten
Wo es möglich ist, arbeiten wir mit regionalen Partner:innen zusammen, um Transportwege zu verkürzen und die heimische Wirtschaft zu fördern.
Umweltfreundliche Materialien
Bei Einkäufen setzen wir auf nachhaltige Materialien und achten auf die Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Bevorzugt kaufen wir Produkte, die mit dem österreichischen, deutschen oder europäischen Umweltzeichen zertifiziert sind. Dies erfolgt bei Produkten für den täglichen Bürobedarf, wie Kopierpapier, und für die Reinigung. Unsere IT-Geräte sind energieeffiziente und langlebige Modelle, um unseren Energieverbrauch zu senken.
Unsere Zukunftsperspektive
Wir freuen uns, dass wir nach dem erfolgreichen Erlangen der Zertifizierung nun offiziell Träger des österreichischen Umweltzeichens sind. Über diese Auszeichnung informieren wir unsere Mitarbeiter:innen, Konzertbesucher:innen und Partnerbetriebe und möchten damit unser Umfeld zu umweltfreundlichem Verhalten einladen. Unser Engagement für Nachhaltigkeit ist ein fortlaufender Prozess. Wir werden weiterhin Strukturen und Prozesse hinterfragen, Verbesserungspotenziale analysieren und Maßnahmen ergreifen, um unsere Umweltbilanz zu verbessern. Langfristig streben wir an, unseren Betrieb möglichst klimaneutral zu gestalten. Daher suchen wir kontinuierlich nach neuen Wegen, um Nachhaltigkeit in allen Bereichen unseres Betriebs zu fördern. Wir freuen uns auf Feedback unter office@musikverein.at, wie wir unseren Betrieb noch grüner gestalten können.


7. Social Media Auftritt
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